Paritätische Qualitätsgemeinschaft Pflege

LV Rheinland-Pfalz/Saarland

Qualitätsprüfungen

Qualitätsprüfungen auf der Grundlage des elften Kapitels Sozialgesetzbuch XI
Die Prüfung der Qualität ambulanter Dienste sowie stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen erfolgt durch die im Sozialgesetzbuch XI vorgeschriebene Prüfungen und durch freiwillige Qualitätsprüfungen.

Prüfverfahren, Bewertung und Veröffentlichung von Prüfergebnissen sind in Vereinbarungen und Richtlinien festgelegt.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind auf der Grundlage der Pflegetransparenzvereinbarungen gem. § 115 SGB XI zu bewerten und zu veröffentlichen.Die Veröffentlichung erfolgt über das Internet, durch Aushang in den geprüften Einrichtungen und durch die unmittelbare Information der Kunden im Rahmen der vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationspflichten.

Im AOK-Pflegeheim-Navigator und im vdek – Pflegelotse können die Ergebnisse eingesehen werden, wobei der vdek - Pflegelotse etwas bedienerfreundlicher und übersichtlicher ist.

Das gesamte Prüf- und Bewertungsverfahren ist fachlich äußerst umstritten, da es nicht auf wissenschaftlich abgesicherten Grundlagen beruht.

In der öffentlichen Diskussion wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zunächst erprobt werden soll, um im Anschluss wissenschaftlich evaluiert und weiterentwickelt zu werden.

Die Bewertung nach der Transparenzvereinbarung ist ein Teilaspekt der allgemeinen Qualitätsprüfung durch den MDK. Da in den Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) weitergehende Kriterien beschrieben sind, die auch auf die Bewertung nach den Transparenzkriterien angewendet werden, haben die Verbände der Pflegeanbieter als Vertragspartner der Transparenzvereinbarung ihren Widerspruch zu dem Verfahren angemeldet und Klage eingereicht.

Die ersten Erfahrungen mit den Prüfungen haben in Rheinland-Pfalz dazu geführt, dass die Veröffentlichung teilweise gestoppt worden sind. Diese Maßnahme ist zwischenzeitlich wieder aufgehoben worden.

Es liegen eine Reihe von Klagen und  Urteile zu den Prüfverfahren vor. Die Urteile kommen zum Teil zu deutlich verschiedenen Ergebnissen, so dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin Prüfungen und Veröffentlichungen weiter auf der jetzigen Grundlage erfolgen.

Daneben gibt es eine Reihe ganz praktischer Umsetzungsproblem, die einer Klärung zugeführt werden müssen. Die entsprechenden Hinweise und Dokumente können der Seite "Umsetzungsprobleme" entnommen werden.

Zu dem Thema Qualitätsprüfung und Bewertung gibt es eine Reihe interessanter Empfehlungen und Materialien. Insbesonder ist auf das Monitoring der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege hinzuweisen, die bundesweit die Erfahrungen und Rückmeldungen geprüfter Pflegeeinrichtungen auswerten will.



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