Grundlage für die Qualitätsprüfungen durch den den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sind die
Die o.g. Dokumente sind in zwei Broschüren des Medizinischer Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zusammengefasst und veröffentlicht: "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege" (s.u. Dokument 01) und Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege (Dokument 02).
Das technische Verfahren zur Veröffentlichung ist in dem Benutzerhandbuch der DatenClearingStelle (DCS) Pflege beschrieben (05).
Aufgrund der Aussetzung der Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen gem. § 115 SGB XI (Transparenzberichte) in Rheinland-Pfalz haben sich die Verbände der Leistungsanbieter, die Landesverbände der Pflegekassen und der MDK auf ein Verfahren verständigt, wie im Falle einer Bewertung schlechter als 3,5 vorgegangen werden soll. Außerdem wurde eine "Lesehilfe" für die Prüfberichte als Anlage zu dem Schreiben vom 18.02.2010 beigefügt. (06)
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