Da aus Rückmeldungen von MDK-Prüfungen vor Ort immer wieder Verwirrung über die Prüfarten des MDK auftraten (Vermischung von Regel- und Anlassprüfung), hattte der AWO Bundesverband dies bzgl. Herrn Dr. Pick vom MDS angeschrieben und um Klärung gebeten. Als Reaktion darauf hat der MDS ein Info-Schreiben an seine Mitglieder innerhalb der MDK-Gemeinschaft verschickt. Dies Schreiben kann unter 06 im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Mit Schreiben vom 21.12.2009 hatten die Wohlfahrtsverbände und der bpa gegenüber dem GKV Spitzenverband das Problem des Umgangs mit der 28 Tage Frist (insbesondere in Bayern, Sachsen und Schleswig - Holstein) bei der Umsetzung der PTV nach § 115 SGB XI benannt (01). Der GKV-Spitzenverband hat mit Schreiben vom 20.01.2010 darauf geantwortet (02).
Mit Schreiben vom 26.11.2009 (03) hatten die Wohlfahrtsverbände und der bpa gegenüber dem GKV Spitzenverband offene Probleme bei der Umsetzung der PTV benannt:
- Weitergabe der erhobenen Daten,
- Verfahren zur Veröffentlichung (Probleme DCS),
- Freigabe der PTV bei ungeklärten Fragen,
- Zuständigkeit des federführenden Landesverandes der Pflegekassen
In der Anlage die Antworten vom GKV-Spitzenverband (04-05)
In einem gemeinsamen Schreiben von BAGFW und BPA an den GVK Spitzenverband vom 05.02.2010 (07) wurde auf die spezielle Problematik bei der Veröffentlichung von Prüfergebnissen von Kurzzeitpflegeeinrichtungen hingewiesen.
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat in mit Schreiben vom 11.05.2010 (08) die Landesverbände der Pflegekassen aufgefordert, für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Transparenzberichte im Saarland zu sorgen. Aktuell können bewohnerbezogene Ergebnisse nicht oder nur sehr mühsam nachvollzogen werden.
Copyright © 2012 Paritätischer Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Alle Rechte vorbehalten.